top of page

Liebe Klientin, lieber Klient,

mit dieser Information erläutere ich Ihnen die allgemeinen Arbeitsvereinbarungen.

Sie berücksichtigen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
 

Sinn und Zweck meiner Arbeit ist, dass Sie Ihre persönlichen Wege

zur Gesundheit finden und aktiv gestalten können.

Entsprechend meinen Ausbildungen und auf Grund meiner

Erfahrungen, begleite ich Sie gerne im Entfalten Ihrer Fähigkeiten.

Wir, Sie und ich, fördern gemeinsam „praktische Gesundheit“.

Grundsätze der Zusammenarbeit

Für mich als Gesundheitspraktikerin (BfG) gilt das Prinzip der

Eigenverantwortung und freien Entscheidung.
Sie bestimmen, wie weit Sie bei der Erfahrung und Übung gehen wollen.

Das Prinzip der Eigenverantwortung bedeutet auch, dass Sie bei

psychischen oder körperlichen Erkrankungen oder Beeinträchtigungen

aufgefordert sind, vorher Rücksprache mit Fachleuten zu halten und

gegebenenfalls Ihre aktive Teilnahme entsprechend zu gestalten.
 

Unsere Qualifikation und Ausbildung umfasst das Berücksichtigen allgemeiner

Vorsichtsmaßnahmen, nicht jedoch das Erkennen spezieller Gefährdungen.

Sie sollten wissen und beachten, dass auch bei sanften Übungen und Praktiken

körperliche und psychische Belastungen auftauchen können.

Trotz Ihrer und meiner Vorsicht können hierbei Reaktionen und Komplikationen

entstehen, die eine ärztliche oder therapeutische Behandlung notwendig werden lassen.

Nach den Anwendungen kann es durchaus zur Erstverschlimmerung kommen

(vergleichbar bei Medikamenten) z. B. gestaute Emotionen, Glaubenssätze kommen

ins Bewusstsein (direkt bei einem selbst oder der Umgebung -> Spiegelung der Themen).

Es findet eine Umstrukturierung statt, eine neue Struktur wird geschaffen.
 

Der Körper reagiert mit Reinigungs- und Entschlackungsprozessen.

Bitte viel Wasser, möglichst ohne Kohlensäure, trinken!

Diese Prozesse können vorübergehend Müdigkeit, Unruhe oder Gereiztheit

auslösen, welches eine völlig normale Reaktion ist.
 

Eine Diagnose von Krankheiten und Leiden oder deren Behandlung nehme

ich nicht vor und ist auch nicht zu erwarten. Wenn wir während der Arbeit

über Krankheiten oder Leiden sprechen, so geschieht dies immer, um

Wissen zu erweitern oder den Zusammenhang zur spirituellen Arbeit

deutlich werden zu lassen.

Unsere Verbindlichkeiten

Den Arbeitsumfang, zum Beispiel 5 Stunden, legen wir in einem Vorgespräch

fest, ebenso das Honorar. Unsere Vereinbarung kann durch Sie jederzeit

gekündigt werden, ebenso durch mich.

 

Über Anlässe und Inhalte unserer Zusammenarbeit habe ich Dritten

gegenüber das Gebot der Stillschweigepflicht.

bottom of page